Rechtsprechung
   VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,89794
VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792 (https://dejure.org/2018,89794)
VG München, Entscheidung vom 27.06.2018 - M 7 E 18.2792 (https://dejure.org/2018,89794)
VG München, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - M 7 E 18.2792 (https://dejure.org/2018,89794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,89794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayGO Art. 21; GG Art. 3 Abs. 1; ParteiG § 5 Abs. 1; BGB § 581 Abs. 1
    Kein Anspruch eines Kreisverbands auf Zugang zu Kurhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

    Auszug aus VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792
    Bei einer funktionalen Privatisierung in Gestalt eines Konzessionsmodells refinanziert der Private seine Leistungen nicht über regelmäßige Entgeltzahlungen, sondern über die Erhebung von Nutzungsentgelten aufgrund des ihm eingeräumten Rechts (vgl. Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2013, § 8 Rn. 7; § 9 Rn. 19; BVerwG, U.v. 27.5.2009 - 8 C 10/08 - juris Rn. 33).

    Aus der Selbstverwaltungsgarantie gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV ergibt sich eine Bindung der Gemeinden hinsichtlich der Aufrechterhaltung dieses Bestandes und damit die grundsätzliche Pflicht der gemeindlichen Wahrung und Sicherung ihres eigenen Aufgabenbestandes, wenn dieser in den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft wurzelt (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2009 - 8 C 10/08 - juris Rn. 27).

    Um ein Unterlaufen des ihr anvertrauten Aufgabenbereichs zu verhindern, muss sich die Gemeinde grundsätzlich zumindest Einwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten vorbehalten, wenn sie die Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises anderen übertragen will (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2009 - 8 C 10/08 - juris Rn. 29).

    Der Gemeinde ist es verwehrt, gewissermaßen den Inhalt der Selbstverwaltungsaufgaben selbst zu beschneiden oder an Dritte abzugeben (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2009 - 8 C 10/08 - juris Rn. 29).

    In welcher Weise die Gemeinde ihren Einflussbereich auf die Wahrnehmung für derartige Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises sich vorbehält, etwa durch eine funktionale oder formelle Privatisierung, ist dabei eine Frage ihres Ermessens (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2009 - 8 C 10/08 - juris Rn. 31).

    Die Rechtspflichten der Gemeinden gegenüber Beschickern, Besuchern und Dritten müssen in dieser Konstellation fortbestehen, die Gemeinde muss sich in diesem Fall jedenfalls Kontroll- und Einwirkungsrechte vorbehalten (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2009 - 8 C 10/08 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

    Auszug aus VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792
    Nach der Zwei-Stufen-Theorie ist bei der Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde, die dem wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Wohl ihrer Einwohner dienen (gemeindliche Einrichtungen), zu unterscheiden zwischen dem Anspruch auf Zugang zu der Einrichtung einerseits, der regelmäßig nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist und darum nach § 40 Abs. 1 VwGO der Erkenntniszuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterliegt, und den Modalitäten der Benutzung andererseits, die auch privatrechtlich ausgestaltet sein können und über die bei solcher Ausgestaltung gemäß § 13 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - vor den ordentlichen Gerichten gestritten werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1990 - 7 B 30/90 - juris Rn. 4).

    Diese Unterscheidung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Streit über das "Ob" und dem privatrechtlichen Streit über das "Wie" der Benutzung der Einrichtung betrifft Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art einschließlich solcher Einrichtungen, die die Gemeinde nicht selbst betreibt, sondern von einer von ihr begründeten und/oder beherrschten selbstständigen juristischen Person des Privatrechts betreiben lässt (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1990 a.a.O. Rn. 4).

    Der Bürger kann daher auch bei einer derartigen Fallgestaltung, wenn ihm der Zugang zu der Einrichtung verweigert wird, zur Durchsetzung seines öffentlich-rechtlichen Benutzungsanspruchs die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht verklagen (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1990 a.a.O. Rn. 4).

    Gibt das Verwaltungsgericht der Klage statt, so muss ihm die Gemeinde den Zugang zu der Einrichtung, sofern sie darüber nicht ohnehin selbst entscheidet, durch Einwirkung auf die ihr unterstehende privatrechtliche Betriebsgesellschaft verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1990 a.a.O. Rn. 4).

    Bei Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art einschließlich solcher Einrichtungen, die die Gemeinde nicht selbst betreibt, sondern von einer von ihr begründeten und/oder beherrschten selbstständigen juristischen Person des Privatrechts betreiben lässt, muss die Gemeinde den Zugang zu der Einrichtung durch Einwirkung auf die ihr unterstehende privatrechtliche Betriebsgesellschaft verschaffen, sofern sie darüber nicht selbst entscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1990 - 7 B 30/90 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02336
    Auszug aus VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792
    Das gilt zumindest dann, wenn der Private den Weisungen der Gemeinde untersteht oder der Gemeinde zumindest weitgehende Mitwirkungsrechte zustehen (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02336 - NVwZ-RR 1988, 71 (72) m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792
    Dies ist der Fall, wenn die Einrichtung tatsächlich zu den von der Gemeinde verfolgten öffentlichen Zwecken zur Verfügung steht und wenn die Gemeinde die öffentliche Zweckbindung der Einrichtung nötigenfalls gegenüber der privatrechtlichen Betriebsgesellschaft durchsetzen kann (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 7 B 184/88 - juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 04.03.2010 - 8 A 2613/09

    "Privatisierung" eines kommunalen Weihnachtsmarktes

    Auszug aus VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792
    Der Pachtvertrag dürfte entgegen dem Vorbringen des Antragstellers auch nicht außerordentlich zu beenden, sondern entsprechend anzupassen sein, um der Antragsgegnerin die entsprechenden Mitwirkungs- und Weisungsrechte zu verschaffen (vgl. Hess. VGH, U.v. 4.3.2010 - 8 A 2613/09 - juris Rn. 32).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2011 - 1 U 4/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Auszug aus VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792
    Auf Grund der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte im Privatrechtsverkehr findet die diesbezügliche Befugnis vorliegend ihre Grenze da, wo ein Bewerber von der Vergabe der Räumlichkeiten entgegen dem aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebot der Gleichbehandlung willkürlich ausgeschlossen wird (vgl. OLG Brandenburg, U.v. 18.4.2011 - 1 U 4/10 - juris Rn. 13).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach der sich aus dem Tatsachenvortrag des Klägers ergebenden wahren Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der im Rechtsstreit geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (GmSOGB, B.v. 4.6.1974 - GmS-OGB 2/73 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 5 S 378/02

    Rechtswegverweisung im Eilverfahren

    Auszug aus VG München, 27.06.2018 - M 7 E 18.2792
    Im Eilverfahren nach § 123 VwGO kommt es auf das zu sichernde Recht in der Hauptsache an (VGH BW, B.v. 8.4.2002 - 5 S 378/02 - juris Rn. 4 m.w.N).
  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
    vgl. VG München, Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - M 7 E 18.2792 -, juris, Rn. 21, und vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 -, juris, Rn. 39; VG Bayreuth, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - B 5 E 16.679 -, juris, Rn. 19.

    vgl. VG München, Beschluss vom 27. Juni 2018 - M 7 E 18.2792 -, juris, Rn. 36.

    Der Grundsatz der freien Ausübung des Hausrechtes unterliegt nur den Schranken der §§ 826, 242 BGB sowie ggf. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 21 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG -, - vgl. VG München, Beschluss vom 27. Juni 2018 - M 7 E 18.2792 -, juris, Rn. 39, m.w.N. -, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Gesetzgeber bewusst davon Abstand genommen hat, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken.

    vgl. zu der Möglichkeit einer privatrechtlichen Geltendmachung: BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 7 B 30.90 -, juris, Rn. 5; OLG Thüringen, Beschluss vom 26. November 2015 - 2 W 578/15 Kart -, juris, Rn. 5; OLG Brandenburg, Urteil vom 18. April 2011 - 1 U 4/10 -, juris, Rn. 13; VG München, Beschluss vom 27. Juni 2018 - M 7 E 18.2792 -, juris, Rn. 39.

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2022 - 10 ME 71/22

    Einwirkungsmöglichkeiten; Kommunalaufsicht; Landesparteitag; Mitwirkungsrechte;

    Dem Antragsteller verbleibt damit aktuell lediglich die Möglichkeit, sich an den privaten Betreiber zu wenden und gegebenenfalls zu versuchen, die Überlassung der Sparkassen-Arena auf dem Privatrechtsweg zu erreichen (vgl. zu der Möglichkeit einer privatrechtlichen Geltendmachung: BVerwG, Beschluss vom 29.5.1990 - 7 B 30.90 -, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.11.2015 - 2 W 578/15 Kart -, juris Rn. 5; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.4.2011 - 1 U 4/10 -, juris Rn. 13; VG München, Beschluss vom 27.6.2018 - M 7 E 18.2792 -, juris Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht